Aufnahme zur Langzeittherapie
Wie Sie Ihre Sucht in den Griff bekommen
Wir sind für Sie da – in jeder Lebenssituation! Unsere Spezialisten beraten und betreuen Sie bereits vor der Aufnahme in eines unserer Therapiezentren. Im Rahmen eines Erst- und Informationsgespräches vor Beginn bzw. während des körperlichen Entzugs werden Sie von uns anonym, unentgeltlich und selbstverständlich unverbindlich beraten, informiert und mit dem Therapieverlauf vertraut gemacht.
Wie kommen Sie zu uns?
Der Antritt einer Therapie in einer unserer Einrichtungen hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Erfahren Sie mehr über den Ablauf und die Aufnahmekriterien.
Aufnahmekriterien für die Langzeittherapie
Das Angebot der REVITA Therapiezentren richtet sich an Menschen mit einer Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit als Haupt- bzw. Suchtdiagnose. Da eine Abhängigkeitserkrankung meist nicht von und für sich allein in Erscheinung tritt und in folge Mehrfachdiagnosen der Regelfall sind, wird im Rahmen unserer Langzeittherapie auch jede Form von psychiatrischer Komorbidität behandelt.
Persönliche Voraussetzungen
- Krankheitseinsicht und Motivation zu einer Verhaltensänderung
- Freiwilligkeit und Bereitschaft zu dauernder Abstinenz
- Körperlicher Entzug in einer stationären Einrichtung unter medizinischer Kontrolle
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik
- Bereitschaft zur Mitarbeit am therapeutischen Geschehen
- Bereitschaft zur Änderung gewohnter Verhaltensmuster
- Bereitschaft das Gemeinschafts- und Gruppenleben mitzutragen
- Bereitschaft die Hilfe anderer zu akzeptieren und Mitbetroffenen zu helfen
Formale Voraussetzungen
- Vorlage des entsprechenden medizinischen Befundes bzw. Arztbrief, der die Notwendigkeit einer Langzeittherapie bestätigt (sollte nicht älter als drei Monate sein)
- Antrag auf Übernahme der Kosten für die Entwöhnung beim Kostenträger
- Bewilligung der Übernahme der Kosten seitens des Kostenträgers
Ihre formalen Voraussetzungen werden durch uns in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten abgeklärt. Die Kostenträger sind im Regelfall die Abteilungen für Soziales in den Ämtern der Landesregierung bzw. Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften.
Ausschließungsgründe bzw. Kontraindikationen
Opiatabhängige Personen und Personen, die aktuell von illegalen Drogen abhängig sind, können nicht in unsere Einrichtungen aufgenommen werden. Selbiges gilt für Personen, welche sich in einem akut psychotischen Zustand befinden, unter fortgeschrittener Demenz oder irreversibler Immobilität leiden. Schwere geistige Behinderungen sowie andauernde Gewalttätigkeit sind weitere Ausschließungsgründe.
Ausnahmen
Sollte eine iatrogene Abhängigkeit von Opioiden im Rahmen eines chronischen Schmerzsyndroms vorliegen, ist eine Aufnahme grundsätzlich nicht kontraindiziert und wird durch den psychiatrischen Konsiliarius überprüft. Dasselbe gilt für Personen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit mit Hyperaktivitätsstörung), die mit Amphetaminen (z.B. Ritalin) behandelt werden.
Zusammen gegen die Abhängigkeit
Wir sind für Sie da – in jeder Lebenslage! Sollten Sie oder ein Angehöriger professionelle Hilfe benötigen, stehen die Türen der REVITA Therapiezentren jederzeit offen. Sucht ist eine Erkrankung, die jeden treffen kann. Bei uns finden Sie Hilfe.
Aufnahmeprozess
Beratungsgespräch – Der erste Schritt aus der Sucht
Bereits vor der Aufnahme in eines unserer Therapiezentren ist unser Team für Sie da. Vor Beginn bzw. während des körperlichen Entzugs, der meist eine schwere Belastung darstellt, werden Sie von uns anonym, kostenlos und unverbindlich beraten und informiert. Erstgespräche können nach Absprache auch privat beim Klienten oder bei Angehörigen erfolgen.
Alkohol- und Drogensucht: Wie geht es weiter?
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs sowie in den nachfolgenden Beratungen stellen wir Ihnen unser Therapiekonzept vor und erklären die Abläufe sowie die Tagesstruktur in unseren Einrichtungen. Außerdem klären wir mit Ihnen Ihr familiäres und soziales Umfeld ab, besprechen Ihre Wohnungssituation sowie die finanziellen Gegebenheiten und bieten zur Lösung von Problemen entsprechende Hilfestellungen an (Schuldenregulierung, Mieten und eventuelle Zuschüsse, Arbeitsmarktservice und Arbeitslosengeld, Pensionsversicherung, Gerichte bei Straffälligkeit etc.). Gleichzeitig werden auch Therapiemotivation, Krankheitseinsicht und Therapieziele abgeklärt.
Entscheidung zur Langzeittherapie
Sollte Sie sich nach umfassender Beratung und Information für die Therapie in unseren Einrichtungen entscheiden, sich aber noch nicht in der Entgiftungsphase im Krankenhaus befinden, so nehmen wir auch mit der für die Entgiftung in Frage kommenden Einrichtung Kontakt auf und helfen, den stationären Aufenthalt vorzubereiten. Darüber hinaus stellen wir, falls noch nicht geschehen, in Folge auch den Antrag auf Kostenübernahme an den dafür zuständigen Kostenträger. Während des Entzugs stehen wir anschließend sowohl mit Ihnen als auch dem Krankenhauspersonal in ständigem Kontakt. Nach erfolgtem körperlichem Entzug holen wir Sie dann direkt von der Station ab und bringen Sie in eine unserer Einrichtungen, wo Sie schließlich die Langzeittherapie antreten.
Häufig gestellte Fragen zu unseren Therapiezentren
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme nach stationärem Entzug in einem Krankenhaus und in Absprache mit dem im jeweiligen Bundesland zuständigen Kostenträger. Pauschal kann hier keine Zeitspanne angegeben werden, da der tatsächliche Therapieantritt von vielen Faktoren abhängt. Eine genaue Planung erfolgt im Zuge des Erst- und Informationsgesprächs.
Sämtliche medizinischen Unterlagen sind mitzunehmen (Arztbriefe, Befunde, Rezepte, etc.). Weiters sollten festes Schuhwerk, eine Outdoor-Jacke und Hausschuhe bzw. der Jahreszeit entsprechende Bekleidung eingepackt werden wie z.B. Badesachen für mögliche Ausflüge.
Sollten Sie Sozialhilfe-Taschengeld beziehen werden Ihnen Kosmetikartikel wie Duschgel, Zahnpasta, Haarshampoo usw. zur Verfügung gestellt. Pensionisten oder REHA-Geld Empfänger sind davon ausgenommen. Werden eigene Kosmetikartikel mitgenommen, ist darauf zu achten, dass diese keinen Alkohol enthalten. Handtücher und Bettwäsche werden von uns zur Verfügung gestellt, können aber natürlich auch selbst mitgebracht werden.
Elektronische Geräte wie Handys, Tablets oder Laptops dürfen mitgebracht, während den Therapiezeiten jedoch nicht verwendet werden.
Wie sind die Zimmer im Therapiezentrum ausgestattet?
Jedes unserer Zimmer ist mit Bett, Kasten, Schreibtisch und einer Garderobe ausgestattet und verfügt über ein Bad mit Dusche bzw. Badewanne und WC. Handtücher und Bettwäsche werden von uns zur Verfügung gestellt, können aber natürlich auch selbst mitgebracht werden.
Die Zimmer verfügen über keinen Fernseher, es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit sein eigenes Fernsehgerät, seinen Laptop oder Computer mitzunehmen. Anschlüsse sind vorhanden, ein hauseigenes W-LAN gibt es jedoch nicht. Die Zimmer können darüber hinaus individuell gestaltet werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist aufgrund veterinärmedizinischer und hygienerechtlicher Vorschriften nicht erlaubt.
Besuche sind grundsätzlich nach Absprache mit der Hausleitung erlaubt.
Begleitete Ausgänge (z.B. Einkaufsfahrten) sind bereits ab Therapieantritt möglich. Längere Ausgänge und Heimfahrten sind grundsätzlich nach 8 Wochen gestattet. Natürlich ist auch der bisherige Therapieverlauf ausschlaggebend.
Aus versicherungstechnischen und medizinischen Gründen ist die Mitnahme und Verwendung des eigenen PKWs nicht erlaubt.
Grundsätzlich werden die gesamten Therapiekosten vom zuständigen Kostenträger (öffentliche Hand) übernommen. Je nach landesrechtlichen Bestimmungen können Teile des Einkommens einbehalten werden. Details werden im Erst- und Informationsgespräch geklärt.
Sollten noch Benzodiazepine verschrieben sein bzw. eingenommen werden, erfolgt das Ausschleichen des Medikaments im Therapiezentrum. Im Falle einer aktuellen Benzodiazepin-Abhängigkeit erfolgt auch der langsame Entzug unter psychiatrischer Kontrolle im Therapiezentrum.
Das Rauchen ist im Außenbereich unserer Einrichtungen in den dafür gekennzeichneten Zonen erlaubt. Innerhalb der Gebäude herrscht natürlich strenges Rauchverbot.
Sollte der Wunsch nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben vorhanden sein, werden unter Anleitung des Jobcoaches und der Sozialarbeiter geeignete Ausbildungs- bzw. Berufsmöglichkeiten gesucht und beim Berufseinstieg entsprechende Hilfestellungen geleistet (Abfassung von Bewerbungen, Betriebsbesichtigungen, Finden von Praktika, etc.).